In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse verzichtet der Tarif Einfach Komplett auf eine Leistungskürzung, wenn unfallunabhängige Krankheiten oder Gebrechen bei den Unfallfolgen mitgewirkt haben – so bleibt die volle Leistung auch bei Vorerkrankungen erhalten.
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (zu Ziffer 3 AUB 2014):
Auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen wird verzichtet.
Unfall Einfach Komplett UV 26 – Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU):
- Abänderungen zu den Ausschlüssen (zu Ziffer 4 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Wirken bei den Folgen eines Unfalls auch Krankheiten oder Gebrechen mit, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, kürzen viele Versicherer die Leistung anteilig. Im Tarif Einfach Komplett geschieht das nicht: Die Leistung wird trotz solcher Mitwirkung nicht gekürzt.
Häufige Fragen
Wird meine Leistung gekürzt, wenn eine Vorerkrankung mitgewirkt hat?
Nein. Im Tarif Einfach Komplett wird auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen verzichtet.
Auf welche Regelung der AUB 2014 bezieht sich der Verzicht?
Der Verzicht auf die Leistungskürzung bezieht sich auf Ziffer 3 AUB 2014.
Was regeln die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU)?
Die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung (Unfall Einfach Komplett UV 26) enthalten Abänderungen zu den Ausschlüssen (zu Ziffer 4 AUB 2014).
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett.