In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett auch Vergiftungen, Nahrungsmittelvergiftungen und Nahrungsmittelallergien mitversichert – inklusive Vergiftungen durch feste oder flüssige Stoffe und durch Pflanzen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014)
Mitversichert sind folgende Folgen von:
- Nahrungsmittelvergiftungen und Nahrungsmittelallergien
- Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Komplett schließt bestimmte Vergiftungen in den Versicherungsschutz ein. Dazu zählen Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Nahrungsmittelallergien, Vergiftungen durch aufgenommene feste oder flüssige Stoffe sowie Vergiftungen durch Pflanzen, deren Gefährlichkeit der betroffenen Person nicht bekannt war. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Sind Nahrungsmittelvergiftungen und -allergien mitversichert?
Ja, Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Nahrungsmittelallergien sind im Tarif Einfach Komplett mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei Vergiftungen durch geschluckte Stoffe?
Ja, Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sind mitversichert.
Sind Vergiftungen durch Pflanzen abgedeckt?
Ja, Vergiftungen durch Pflanzen sind mitversichert, wenn sie durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden und der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Versicherungsschutz?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.5 AUB 2014.