Wer in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse arbeitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen und erhält beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wann der Schutz endet, erfahren Sie hier.
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, wird der Vertrag auf Ihren Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.
Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Voraussetzungen für den beitragsfreien Versicherungsschutz sind:
- Der Unfallversicherungsvertrag bestand vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate nach den Bedingungen der Unfallversicherung Einfach Komplett.
- Alle Beiträge wurden bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit beglichen.
- Das Arbeitsverhältnis war unbefristet, ungekündigt und wurde durch den Arbeitgeber gekündigt.
- Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit. Ihre schriftliche Mitteilung bzgl. der Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns innerhalb von 2 Monaten zuzusenden.
Auf Ihren Wunsch wird die Beitragsfreistellung ohne Versicherungsschutz fortgeführt.
Die Beitragsfreistellung endet ohne eine besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre andauert.
Nach der Beendigung der Beitragsfreistellung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Beiträge, die schon für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlt sind, werden mit den Folgebeiträgen verrechnet, die nach der Beitragsfreistellung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsfreistellung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit arbeitslos werden, können Sie den Vertrag pausieren lassen. Ihr Unfallschutz bleibt dabei in bisheriger Höhe erhalten, ohne dass Sie in dieser Zeit Beiträge zahlen müssen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Vertrag schon eine Weile besteht und Ihre Arbeitslosigkeit die genannten Bedingungen erfüllt. Sobald Sie wieder Arbeit finden, endet die beitragsfreie Zeit und der Vertrag läuft ganz normal mit Beitragszahlung weiter.
Häufige Fragen
Bleibt mein Unfallschutz während der Arbeitslosigkeit erhalten?
Ja. Während der Außerkraftsetzung erhalten Sie beitragsfreien Versicherungsschutz in Höhe der zuletzt vereinbarten Versicherungssummen.
Welche Voraussetzungen gelten für den beitragsfreien Schutz?
Der Vertrag muss vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate nach den Bedingungen der Unfallversicherung Einfach Komplett bestanden haben, alle Beiträge müssen beglichen sein, und das Arbeitsverhältnis muss unbefristet, ungekündigt und durch den Arbeitgeber gekündigt worden sein sowie dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegen.
Muss ich das Ende der Arbeitslosigkeit melden?
Ja. Ihre schriftliche Mitteilung über die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns innerhalb von 2 Monaten zuzusenden. Mit Ende der Arbeitslosigkeit erlischt der beitragsfreie Versicherungsschutz.
Wie lange kann die Beitragsfreistellung dauern?
Ohne eine besondere Vereinbarung endet die Beitragsfreistellung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als 3 Jahre andauert.
Was passiert nach der Beitragsfreistellung mit meinem Vertrag?
Der Versicherungsvertrag wird unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Bereits für die Zeit der Beitragsfreistellung gezahlte Beiträge werden mit den danach zu zahlenden Folgebeiträgen verrechnet. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Beitragsfreistellung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025