In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett besteht bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, Schutz zu den bisherigen Summen und Beiträgen. Danach greift der Seniorentarif – mit einem Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag bei reduzierten Summen oder gleichen Summen bei höherem Beitrag.
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Was bedeutet das konkret?
Bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie 65 werden, bleibt alles wie gehabt. Danach greift der Seniorentarif. Sie können entweder Ihren bisherigen Beitrag weiterzahlen – dann sinken die Versicherungssummen – oder Ihre bisherigen Summen behalten und dafür einen höheren Beitrag zahlen. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, wird automatisch die erste Variante gewählt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Seniorentarif?
Der Seniorentarif gilt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Sie können den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden. Alternativ behalten Sie die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig reagiere?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort – also mit bisherigem Beitrag und reduzierten Versicherungssummen.
Welche Integralfranchise gilt bei der Invaliditätsleistung?
Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Werde ich über das Wahlrecht informiert?
Ja, über Ihr Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025