In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Besser auch Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase oder Dämpfe mitversichert – selbst dann, wenn der Versicherte den Einwirkungen durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch plötzlich austretende Gase oder Dämpfe zu einer Vergiftung, besteht Versicherungsschutz. Das gilt als Lesehilfe auch für Situationen, in denen man den Gasen oder Dämpfen aus Umständen, die sich nicht abwenden ließen, über mehrere Stunden hinweg ausgesetzt war.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe mitversichert?
Ja. Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei längerer Einwirkung?
Ja. Der Schutz besteht auch dann, wenn der Versicherte den Einwirkungen der Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.