In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Besser auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen mitversichert – vorausgesetzt, die versicherte Person hat nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Mitversichert sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es bei gewalttätigen Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen zu einem Gesundheitsschaden, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist dabei, dass die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter beteiligt war.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden bei inneren Unruhen mitversichert?
Ja. Im Tarif Einfach Besser sind auch Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere Unruhen mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
Besteht Schutz, wenn die versicherte Person selbst Unruhestifter ist?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.