Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt im Tarif Einfach Besser eine Kurkostenbeihilfe für selbst getragene Kurkosten, wenn innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche durchgeführt wird – auch bei teilstationärer Reha, nachgewiesen durch ärztliches Attest.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir leisten nach einem unter den Vertrag fallenden Unfallereignis eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen,
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt hat.
Die Kurkostenbeihilfe zahlen wir in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie infolge eines versicherten Unfalls eine Kur oder teilstationäre Reha benötigen, können Sie einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die Sie selbst getragen haben. Wichtig ist, dass die Maßnahme ärztlich als notwendig bestätigt wird und in einem bestimmten Zeitraum nach dem Unfall stattfindet. Ein vollstationärer Klinikaufenthalt zählt hierbei nicht als Kur.
Häufige Fragen
Bis wann nach dem Unfall muss die Kur stattfinden?
Die Kur muss innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
Wie lange muss die Kur mindestens dauern?
Die medizinisch notwendige Kur muss mindestens eine Woche dauern.
Gilt die Leistung auch für Reha-Maßnahmen?
Ja, die Kurkostenbeihilfe wird in gleicher Weise auch für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind jedoch keine Kur.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Zudem müssen die selbst getragenen Kurkosten nachgewiesen werden.
Wie oft und bis zu welcher Höhe wird gezahlt?
Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person bei der Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025