In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Besser Unfälle bei bestimmten Fahrtveranstaltungen mitversichert – etwa bei Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten sowie bei Freizeitfahrten mit Gokarts aus dem Kartcenter, sofern sie reinen Freizeitcharakter haben.
(zu Ziffer 4.1.5 AUB 2014)
Mitversichert sind Unfälle bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer, Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt:
- Sternfahrten
- Zuverlässigkeitsfahrten
- Orientierungsfahrten
Freizeitfahrten mit Gokarts:
Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen ebenfalls als mitversichert. Dies gilt jedoch nur, soweit:
- die Fahrten reinen Freizeitcharakter aufweisen,
- die Fahrtveranstaltungen nicht von Verbänden organisiert werden,
- die Fahrtveranstaltungen keiner Kart-Serie angehören,
- die Fahrtveranstaltungen nicht dem Kartsport zuzurechnen sind.
Was bedeutet das konkret?
Bei bestimmten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf das Einhalten von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt, besteht Versicherungsschutz – egal ob man selbst fährt, als Beifahrer oder als Insasse dabei ist. Auch der Spaß im Gokart aus dem Kartcenter ist abgesichert, solange es sich um reines Freizeitvergnügen handelt und nicht um organisierten Kartsport.
Häufige Fragen
Welche Fahrtveranstaltungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Fahrtveranstaltungen, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt, wie Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten.
In welcher Rolle bin ich bei Fahrtveranstaltungen versichert?
Der Versicherungsschutz besteht als Fahrer, Beifahrer oder Insasse.
Sind Freizeitfahrten mit Gokarts abgesichert?
Ja, Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, gelten auf In- oder Outdoorbahnen als mitversichert – jedoch nur, soweit die Fahrten reinen Freizeitcharakter aufweisen.
Wann sind Gokart-Fahrten nicht mitversichert?
Kein Schutz besteht, wenn die Fahrtveranstaltungen von Verbänden organisiert werden, einer Kart-Serie angehören oder dem Kartsport zuzurechnen sind.