In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse beauftragt der Versicherer im Tarif Reha qualifizierte Dienstleister, um seine Leistungspflicht zu erfüllen – ohne dass dadurch vertragliche Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und diesen Dienstleistern entstehen. Erfahren Sie, welche Kosten dabei nicht übernommen werden.
Wir beauftragen qualifizierte Dienstleister, um unsere Leistungspflicht zu erfüllen. Dadurch werden keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und den von uns beauftragten Dienstleistern begründet.
Für Dienstleistungen, die Sie oder die versicherte Person in Auftrag geben, übernehmen wir keine Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragt der Versicherer einen Dienstleister, um seine Leistungen zu erbringen, so besteht diese Vereinbarung allein zwischen dem Versicherer und dem Dienstleister. Für Sie oder die versicherte Person entstehen daraus keine eigenen vertraglichen Verpflichtungen. Geben Sie jedoch selbst eine Dienstleistung in Auftrag, so trägt der Versicherer die dafür anfallenden Kosten nicht.
Häufige Fragen
Entsteht ein Vertrag zwischen mir und dem beauftragten Dienstleister?
Nein. Wenn der Versicherer qualifizierte Dienstleister beauftragt, um seine Leistungspflicht zu erfüllen, werden dadurch keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen oder der versicherten Person und diesen Dienstleistern begründet.
Warum beauftragt der Versicherer Dienstleister?
Der Versicherer beauftragt qualifizierte Dienstleister, um seine Leistungspflicht zu erfüllen.
Wer trägt die Kosten, wenn ich selbst einen Dienstleister beauftrage?
Für Dienstleistungen, die Sie oder die versicherte Person selbst in Auftrag geben, übernimmt der Versicherer keine Kosten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2019