In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches als Unfallereignis – ein wichtiger Zusatz, der über die klassische Unfalldefinition hinausgeht und den Versicherungsschutz erweitert.
Sonnenbrand oder Sonnenstich (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Als Unfallereignis gelten auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Komplett behandelt einen Sonnenbrand oder einen Sonnenstich wie ein Unfallereignis. Das erweitert den Begriff des Unfalls über die üblichen Fälle hinaus und stellt klar, dass auch diese durch Sonneneinwirkung verursachten Beschwerden erfasst sind.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfallereignis?
Ja. Im Tarif Einfach Komplett der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt das Erleiden eines Sonnenbrandes als Unfallereignis.
Ist auch ein Sonnenstich mitversichert?
Ja. Auch das Erleiden eines Sonnenstiches gilt im Tarif Einfach Komplett als Unfallereignis.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Einfach Komplett der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.