Wer in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, ist abgesichert: Diese Schäden gelten dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Nimmt die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert. Das gilt in folgenden Situationen:
- bei rechtmäßiger Verteidigung
- bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt der Unfallschutz voraus, dass ein Gesundheitsschaden unfreiwillig eintritt. Wer sich jedoch rechtmäßig verteidigt oder anderen bzw. Tieren oder Sachen helfen will und dabei eine Verletzung in Kauf nimmt, verliert seinen Schutz nicht. Solche bewusst in Kauf genommenen Schäden werden so behandelt, als wären sie unfreiwillig erlitten worden – und sind damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich bei einer Rettung bewusst eine Verletzung riskiere?
Ja. Nimmt die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei Selbstverteidigung?
Ja. Bei rechtmäßiger Verteidigung bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Welche Rettungssituationen sind eingeschlossen?
Erfasst ist die Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014 im Tarif Einfach Komplett.