In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett sind zahlreiche Infektionskrankheiten mitversichert – von Cholera und Masern über durch Insektenstiche übertragene Erkrankungen wie Borreliose und FSME bis hin zu Wundinfektionen, Blutvergiftungen und Impfschäden. Erfahren Sie, welche Wartezeiten und Fristen gelten.
(zu Ziffer 1.3 und Ziffer 4.2.4 AUB 2014)
Der Ausbruch folgender Infektionskrankheiten gilt ebenfalls versichert:
- Cholera
- Diphterie
- Gürtelrose
- Keuchhusten
- Lepra
- Masern
- Mumps
- Paratyphus
- Pfeiffersches Drüsenfieber
- Pocken
- Röteln
- Scharlach
- Spinale Kinderlähmung
- Tuberkulose
- Typhus
- Windpocken
Voraussetzung:
Der Ausbruch der Infektionserkrankung fand frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn statt. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete.
Zusätzlich versichert gelten Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, wie:
- Borreliose
- Brucellose
- Dreitagefieber
- Enzephalitis
- Fleckfieber
- FSME
- Gelbfieber
- Malaria
- Meningitis
- Pest
Dies gilt, wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird.
Als Unfallereignis gelten auch:
- Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen.
- sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen).
- Wundinfektionen und Blutvergiftungen.
- sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.
Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Genesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthalt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Unfallschutz auf bestimmte Infektionskrankheiten. Neben klassischen Kinderkrankheiten und Infektionskrankheiten zählen auch Krankheiten dazu, die durch Insektenstiche oder Tierbisse übertragen werden. Ebenfalls einbezogen sind unter anderem Impfschäden, Wundinfektionen und Blutvergiftungen. Für einen Teil der Erkrankungen ist eine Wartezeit zu beachten, und bestimmte Ereignisse müssen innerhalb einer festgelegten Frist gemeldet werden.
Häufige Fragen
Welche Wartezeit gilt für den Ausbruch der versicherten Infektionskrankheiten?
Der Ausbruch muss frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn stattgefunden haben. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete.
Sind durch Insektenstiche übertragene Krankheiten wie Borreliose oder FSME mitversichert?
Ja. Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden – wie Borreliose oder FSME –, gelten mitversichert, wenn die Infektion während der Vertragslaufzeit durch einen Arzt erstmalig diagnostiziert wird.
Gelten auch Impfschäden als Unfallereignis?
Ja. Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen.
Innerhalb welcher Frist muss eine Infektion durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung gemeldet werden?
Sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, sind mitversichert, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.
Wie werden Krankenhausaufenthalte zur Desensibilisierung behandelt?
Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als Krankenhaustagegeld- und Genesungsgeldauslösender Krankenhausaufenthalt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025