Wer in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse den Anbieter wechselt, ist auch in der zeitlichen Lücke zwischen altem und neuem Vertrag abgesichert. Endet der bisherige Vertrag um 12:00 Uhr mittags und beginnt der neue erst um 24:00 Uhr, besteht für diesen Zeitraum dennoch Versicherungsschutz.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett Folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes bei einem Versicherer-Wechsel:
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Sofern eine zeitliche Deckungslücke besteht, gewähren wir für diesen Zeitraum Versicherungsschutz. Diese Lücke kann entstehen zwischen:
- dem Ablauf des bisherigen Vertrages (12:00 Uhr mittags) und
- dem Beginn dieses Vertrages (24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr).
Was bedeutet das konkret?
Beim Wechsel von einem anderen Versicherer zur Unfallversicherung Einfach Komplett kann eine kurze Zeitspanne entstehen, in der der alte Vertrag bereits beendet, der neue aber noch nicht gestartet ist. Für genau diese Übergangszeit besteht dennoch Versicherungsschutz, sodass keine Lücke im Schutz entsteht.
Häufige Fragen
Bin ich beim Wechsel zwischen zwei Verträgen abgesichert?
Ja. Besteht eine zeitliche Deckungslücke zwischen dem Ablauf des bisherigen Vertrages und dem Beginn des neuen Vertrages, wird für diesen Zeitraum Versicherungsschutz gewährt.
Wann endet der bisherige Vertrag?
Der bisherige Vertrag läuft um 12:00 Uhr mittags ab.
Wann beginnt der neue Vertrag?
Der Beginn dieses Vertrages liegt bei 24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 9.1 AUB 2014.