Wer im Tarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, bleibt auch während des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes und bei militärischen Reserveübungen abgesichert – der Versicherungsschutz erfährt in diesen Fällen keine Beeinträchtigung.
Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst (zu Ziffer 9.4 AUB 2014):
Der Versicherungsschutz erfährt während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie der Teilnahme an militärischen Reserveübungen keine Beeinträchtigung.
Erweiterungen zum Versicherungsbeitrag (zu Ziffer 10 AUB 2014):
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder an einer militärischen Reserveübung teilnehmen, bleibt Ihr Unfallversicherungsschutz bestehen. Diese Tätigkeiten führen nicht zu einer Einschränkung des Schutzes.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz während des freiwilligen Wehrdienstes bestehen?
Ja. Während der Ableistung von freiwilligem Wehrdienst erfährt der Versicherungsschutz keine Beeinträchtigung.
Gilt der Schutz auch im Bundesfreiwilligendienst?
Ja. Auch während der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes bleibt der Versicherungsschutz ohne Beeinträchtigung bestehen.
Bin ich bei militärischen Reserveübungen versichert?
Ja. Die Teilnahme an militärischen Reserveübungen führt zu keiner Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 9.4 AUB 2014; die Erweiterungen zum Versicherungsbeitrag beziehen sich auf Ziffer 10 AUB 2014.