In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse entfallen ab Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte vereinbarte Klauseln – konkret werden die Klauseln „Krebsgeld“ und „Schmerzensgeld“ gestrichen. Hier erfahren Sie kompakt, welche Leistungsbausteine mit diesem Alter wegfallen.
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres fallen im Tarif Einfach Komplett folgende vereinbarte Klauseln weg:
- Die vereinbarte Klausel „Krebsgeld“ wird gestrichen.
- Die vereinbarte Klausel „Schmerzensgeld“ wird gestrichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres enden im Tarif Einfach Komplett zwei zuvor vereinbarte Zusatzbausteine: das Krebsgeld und das Schmerzensgeld. Diese beiden Klauseln stehen ab diesem Alter nicht mehr zur Verfügung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Klauseln fallen ab dem 65. Lebensjahr weg?
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres werden die vereinbarten Klauseln „Krebsgeld“ und „Schmerzensgeld“ gestrichen.
Ab welchem Alter greift der Wegfall der Klauseln?
Der Wegfall gilt ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung im Tarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.
Bleibt die Klausel „Schmerzensgeld“ nach dem 65. Lebensjahr bestehen?
Nein, die vereinbarte Klausel „Schmerzensgeld“ wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres gestrichen.