In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser auch der Ertrinkungs- oder Erstickungstod als versichertes Unfallereignis. Damit ist klar geregelt, dass diese Fälle als Unfall anerkannt werden.
Regelung im Tarif Einfach Besser (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Als Unfallereignis gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Kommt es zu einem Ertrinkungs- oder Erstickungstod, wird dies im Tarif Einfach Besser wie ein Unfallereignis behandelt. Solche Fälle sind somit vom Versicherungsschutz umfasst.
Häufige Fragen
Gilt Ertrinken als Unfallereignis?
Ja. Im Tarif Einfach Besser gilt der Ertrinkungstod als Unfallereignis.
Ist auch Ersticken abgedeckt?
Ja. Auch der Erstickungstod gilt im Tarif Einfach Besser als Unfallereignis.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.