In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches als Unfallereignis – ein wichtiger Zusatzschutz für die warme Jahreszeit, den nicht jeder Vertrag automatisch bietet.
Im Tarif Einfach Besser gilt für Sonnenbrand oder Sonnenstich Folgendes:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis voraus. Im Tarif Einfach Besser wird zusätzlich klargestellt, dass auch ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich als solches Unfallereignis behandelt wird. So können diese durch Sonneneinwirkung ausgelösten gesundheitlichen Folgen ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand im Tarif Einfach Besser als Unfall?
Ja. Im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt das Erleiden eines Sonnenbrandes als Unfallereignis.
Ist auch ein Sonnenstich mitversichert?
Ja. Auch das Erleiden eines Sonnenstiches gilt im Tarif Einfach Besser als Unfallereignis.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.