In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Einfach Besser auch Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfallereignis – etwa Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, Verrenkungen sowie Zerrungen von Muskeln, Sehnen und Bändern. Schädigungen der Bandscheiben sind dabei ausgenommen.
(zu Ziffer 1.4 AUB 2014)
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche
- Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- Verrenkungen eines Gelenks
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein von außen einwirkendes Ereignis voraus. Im Tarif Einfach Besser werden zusätzlich bestimmte Verletzungen mitversichert, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung des eigenen Körpers entstehen – zum Beispiel beim Heben oder bei plötzlicher starker Belastung. Verletzungen an den Bandscheiben zählen dabei jedoch nicht dazu.
Häufige Fragen
Was gilt in diesem Tarif als Unfallereignis durch erhöhte Kraftanstrengung?
Als Unfallereignis gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, Verrenkungen eines Gelenks sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.
Sind Bandscheibenschäden mitversichert?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht für Schädigungen der Bandscheiben.
Zählen auch Verrenkungen zu den mitversicherten Schäden?
Ja. Verrenkungen eines Gelenks, die durch erhöhte Kraftanstrengungen verursacht werden, gelten als Unfallereignis.
Auf welche Grundlage bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.4 AUB 2014.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025