In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Einfach Besser fest, welche Gliedertaxe für die Bemessung der Invaliditätsleistung herangezogen wird. Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist, gilt hier die Gliedertaxe Komfort.
(zu Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2014)
Soweit im Versicherungsschein nicht abweichend vereinbart, gilt die Gliedertaxe Komfort gemäß Klausel 1.2.
Was bedeutet das konkret?
Die Gliedertaxe bestimmt, in welchem Umfang ein dauerhafter Verlust oder eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung einzelner Körperteile oder Sinnesorgane für die Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. Im Tarif Einfach Besser kommt grundsätzlich die Gliedertaxe Komfort zur Anwendung, sofern der Versicherungsschein keine abweichende Regelung vorsieht.
Häufige Fragen
Welche Gliedertaxe gilt im Tarif Einfach Besser?
Im Tarif Einfach Besser gilt die Gliedertaxe Komfort gemäß Klausel 1.2, soweit im Versicherungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist.
Kann von der Gliedertaxe Komfort abgewichen werden?
Ja. Wenn im Versicherungsschein eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt diese anstelle der Gliedertaxe Komfort.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 2.1.2.2.1 AUB 2014 sowie auf Klausel 1.2 der Gliedertaxe Komfort.
Wo finde ich, welche Gliedertaxe für mich gilt?
Maßgeblich ist der Versicherungsschein. Nur wenn dort keine abweichende Vereinbarung enthalten ist, kommt die Gliedertaxe Komfort zur Anwendung.