In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt der Tarif Einfach Komplett Krankenhaustagegeld innerhalb von 5 Jahren für längstens 1.825 Tage sowie Genesungsgeld für bis zu 750 Tage – mit Zusatzleistungen bei Auslandsaufenthalt, ambulanten Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen.
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 1.825 Tage insgesamt.
Genesungsgeld
Das vereinbarte Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 750 Tage.
Voraussetzungen für die Genesungsgeldleistung:
- Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
- Der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person während des Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen verstirbt.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird auch geleistet bei:
- einer unfallbedingten vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim.
- einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation gemäß Ziffer 2.5 AUB 2014, für insgesamt 7 Tage. Auf eine Prüfung bzgl. einer Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit Arbeit zu leisten, wird verzichtet.
- einem durch bedingungsgemäße erhöhte Kraftanstrengung erlittenen Leistenbruch, Nabelbruch oder Bauchbruch für insgesamt 7 Tage.
- einem Krankenhausaufenthalt im Ausland, in doppelter Höhe.
- einer Nachbehandlung über das 5. Unfalljahr hinaus, wenn eine Nachbehandlung (z. B. Entfernung des Osteosynthesematerials) nicht früher möglich war. Die Gesamtleistungsdauer bleibt jedoch auf 5 Jahre begrenzt.
Zusätzliche Leistungen:
- Soweit Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbart ist, werden zusätzlich die Eigenbehaltkosten für maximal 28 Tage und bis zur Höhe von 11 EUR pro Tag gezahlt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltkosten durch die jeweilige Krankenkasse.
- Bei unfallbedingten ambulant durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 13 EUR pro nachgewiesenen Behandlungstag erstattet, sofern Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es nach einem Unfall zu einem stationären Krankenhausaufenthalt, kann für die Dauer der Behandlung ein Tagegeld gezahlt werden. Nach der Entlassung folgt ein Genesungsgeld für die Erholungsphase. Der Tarif berücksichtigt dabei auch besondere Situationen wie eine Behandlung im Ausland, ambulante Operationen oder Reha-Maßnahmen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung – maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 1.825 Tage insgesamt.
Wie lange gibt es Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 750 Tage.
Gibt es eine besondere Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland?
Ja, bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland wird das Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in doppelter Höhe geleistet.
Werden Eigenbehaltkosten übernommen?
Soweit Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbart ist, werden zusätzlich die Eigenbehaltkosten für maximal 28 Tage und bis zur Höhe von 11 EUR pro Tag gezahlt. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Eigenbehaltkosten durch die jeweilige Krankenkasse.
Bleibt der Anspruch auf Genesungsgeld bestehen, wenn die versicherte Person verstirbt?
Ja, der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person während des Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen verstirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025