In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt der Tarif Einfach Komplett Bergungs-, Such- und Transportkosten – vom ärztlich angeordneten Krankenhaustransport über die Rückkehr zum Wohnsitz bis zu Zusatzkosten für Übernachtung, Verpflegung und mitreisende Angehörige sowie zu Überführung und Bestattung im Todesfall.
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes vereinbart:
Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Die Kosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz des Verletzten (oder einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus) erstatten wir bei einem Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert, auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Ist nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis zur Herstellung der Transportfähigkeit eine Verlängerung des Hotelaufenthaltes erforderlich, übernehmen wir neben den Mehrkosten der Heimreise die dadurch verursachten zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bis zu 300 EUR.
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Mehrkosten der Heimreise- und Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person. Neben den Mehrkosten für die Heimreise und Übernachtung übernehmen wir bis zu 300 EUR pro Person auch zusätzliche Verpflegungskosten. Für die Heimreise von betreuungsbedürftigen Personen tragen wir die entstehenden Kosten für die Begleitperson.
Muss die alleinreisende versicherte Person aufgrund eines während einer Reise erlittenen Unfalls im Krankenhaus behandelt werden und dauert der Krankenhausaufenthalt am Unfallort über den geplanten Rückreisetermin hinaus an, so übernehmen wir darüber hinaus für eine nahestehende Person die für den Krankenbesuch entstehenden Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis 300 EUR, sowie die Hin- und Rückreisekosten (maximal für die Entfernung zwischen dem Wohnsitz der versicherten Person und des Ort des Krankenhausaufenthaltes).
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall werden nicht nur die Behandlungskosten berücksichtigt: Der Tarif hilft auch bei den Kosten rund um den Transport, die Rückreise und – im Todesfall – die Überführung oder Bestattung. Auch mitreisende Angehörige und Besuche naher Personen können abgesichert sein. Die genannten Leistungen greifen je nach Situation im In- oder Ausland und werden je Unfall einmal gezahlt.
Häufige Fragen
Werden Transportkosten zum Krankenhaus übernommen?
Ja. Ersetzt werden die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
Wann wird die Rückkehr zum Wohnsitz auch ohne medizinische Notwendigkeit erstattet?
Die Kosten für die Rückkehr zum ständigen Wohnsitz (oder zu einem in der Nähe gelegenen Krankenhaus) werden bei einem Krankenhausaufenthalt erstattet, der voraussichtlich mindestens 7 Tage dauert – auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Welche Kosten werden für mitreisende Angehörige bei einem Unfall im Ausland übernommen?
Ersetzt werden die zusätzlichen Mehrkosten für Heimreise und Übernachtung für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner. Zusätzliche Verpflegungskosten werden bis zu 300 EUR pro Person übernommen. Für die Heimreise betreuungsbedürftiger Personen trägt der Versicherer die Kosten für die Begleitperson.
Was gilt bei einem unfallbedingten Todesfall?
Im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
Wie oft werden die Bergungs-, Such- und Transportkosten gezahlt?
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person bei der Gesellschaft, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025