Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres, wenn eine Umstellung vom Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif ansteht.
(zu Ziffer 9.2 AUB 2014)
Sie können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn eine Umstellung vom Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif ansteht.
Was bedeutet das konkret?
Steht bei Ihnen der Wechsel vom Kinder-Tarif in den Erwachsenen-Tarif an, müssen Sie nicht die reguläre Frist abwarten. Sie haben dann die Möglichkeit, den Vertrag mit einer kürzeren Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres zu beenden.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Tarifumstellung?
Es gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Wann greift die verkürzte Kündigungsfrist?
Die verkürzte Frist greift, wenn eine Umstellung vom Kinder-Tarif auf den Erwachsenen-Tarif ansteht.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen?
Die Kündigung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Auf welcher Grundlage beruht diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 9.2 AUB 2014.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025