In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett bleibt der Vertrag für minderjährige Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie einen Unfalltod erleiden oder ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt. Auch mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten profitieren von der Beitragsfreistellung.
(zu Ziffer 10.6 AUB 2014)
Zusätzlich bleibt der Vertrag für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie:
- einen Unfalltod erleiden.
- einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt.
Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt mit den Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren, und bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen als versicherter Person etwas Schweres zustößt, sollen Ihre Angehörigen ohne finanzielle Zusatzbelastung geschützt bleiben. Der Versicherungsschutz für Ihre minderjährigen Kinder läuft dann ohne Beitragszahlung weiter. Ist Ihr Partner mitversichert, gilt das auch für ihn. Die weiter geltenden Versicherungssummen richten sich nach dem Zeitpunkt des Ereignisses.
Häufige Fragen
Wann bleibt der Vertrag für die Kinder beitragsfrei?
Der Vertrag bleibt für die minderjährigen Kinder beitragsfrei bestehen, wenn Sie einen Unfalltod erleiden oder einen Unfall erleiden, der nach den Bedingungen zu einer Invalidität von mindestens 50 % führt.
Gilt die Beitragsfreistellung auch für den Ehegatten oder Lebensgefährten?
Ja. Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Lebensgefährte versichert, gilt die Beitragsfreistellung auch für diesen.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz für die Kinder?
Er bleibt bis zum Ende des Versicherungsjahres bestehen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Mit welchen Versicherungssummen gilt der beitragsfreie Schutz?
Es gelten die Versicherungssummen, die zum Zeitpunkt des Todes oder der Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 50 % gültig waren.
Wann endet die Beitragsfreistellung für den Partner?
Die Beitragsfreistellung für den Ehegatten oder Lebensgefährten endet gleichzeitig mit der des jüngsten Kindes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025