In der Unfallversicherung Einfach Komplett garantiert die Haftpflichtkasse, dass die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen abweichen und die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllen.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen:
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
K. Zusätzliche Leistungen bei Kindern
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen dieser Unfallversicherung orientieren sich an den Empfehlungen des GDV, weichen davon aber nur ab, wenn es für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist. Zusätzlich wird zugesichert, dass die festgelegten Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse eingehalten werden.
Häufige Fragen
Weichen die Bedingungen von den GDV-Musterbedingungen ab?
Ja, die Leistungsbeschreibungen weichen von den durch den GDV empfohlenen Bedingungen ab – allerdings ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers.
Welche Bedingungen liegen dieser Unfallversicherung zugrunde?
Zugrunde liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung.
Erfüllen die Bedingungen anerkannte Mindeststandards?
Ja, der Versicherer garantiert, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Auf welchen Stand der GDV-Empfehlungen wird Bezug genommen?
Bezug genommen wird auf die vom GDV empfohlenen Bedingungen im jeweils aktuellen Stand.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025