Übernachtet ein Elternteil in der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gemeinsam mit dem verletzten Kind im Krankenhaus, zahlt der Tarif einen pauschalen Kostenzuschuss von 60 EUR je Übernachtung – Voraussetzung ist eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung des Kindes nach einem Unfall.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Rooming-in:
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird je Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 60 EUR gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Muss Ihr versichertes Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden und Sie als Elternteil bleiben zur Betreuung mit im Krankenhaus, unterstützt Sie der Tarif mit einem festen Betrag pro Nacht. So werden die zusätzlichen Kosten der gemeinsamen Übernachtung abgefedert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rooming-in-Zuschuss?
Je Übernachtung wird ein pauschaler Kostenzuschuss in Höhe von 60 EUR gezahlt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Leistung?
Das versicherte Kind muss sich nach einem Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden und ein Elternteil muss mit dem Kind im Krankenhaus übernachten (Rooming-in).
Wer kann den Zuschuss erhalten?
Der Zuschuss wird gezahlt, wenn ein Elternteil mit dem versicherten Kind im Krankenhaus übernachtet.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach gezahlt?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.