In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zählen im Tarif Einfach Besser auch Gesundheitsschäden durch Erfrierungen sowie der Tod aufgrund von Erfrieren als Unfallereignis – so ist auch bei Kälteschäden ein Versicherungsschutz gegeben.
Regelung zu Erfrieren / Erfrierung (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Als Unfallereignis gelten auch:
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen
- der Tod aufgrund von Erfrieren
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Erfrierungen werden im Tarif Einfach Besser wie ein Unfall behandelt. Das bedeutet: Kommt es durch Kälte zu einem Gesundheitsschaden oder sogar zum Tod durch Erfrieren, wird dies als Unfallereignis gewertet und ist entsprechend über die Unfallversicherung mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Gelten Erfrierungen als Unfall?
Ja. Im Tarif Einfach Besser gelten Gesundheitsschäden durch Erfrierungen als Unfallereignis.
Ist auch der Tod durch Erfrieren mitversichert?
Ja. Auch der Tod aufgrund von Erfrieren gilt als Unfallereignis.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.