In der Unfallversicherung Einfach Besser der Haftpflichtkasse werden Bergungs-, Such- und Transportkosten übernommen – vom ärztlich angeordneten Krankenhaustransport über Mehrkosten der Heimkehr bis hin zu Überführung oder Bestattung im Todesfall, begrenzt auf insgesamt 500.000 EUR je Unfall.
(zu Ziffer 2.8 AUB 2014)
Ergänzend gilt Folgendes als vereinbart:
- Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer.
- Wir ersetzen die Mehrkosten bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
- Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
- Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
- Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch einen Unfall verletzt wird oder verstirbt, hat oft mit erheblichen Zusatzkosten zu tun – etwa für den Transport ins Krankenhaus, die Rückkehr nach Hause oder eine Überführung. Dieser Baustein übernimmt solche Kosten in bestimmten Situationen. Dazu zählen der ärztlich angeordnete Transport in eine geeignete Klinik, unvermeidbare Mehrkosten der Heimkehr, zusätzliche Kosten mitreisender Angehöriger bei Unfällen im Ausland sowie die Überführung oder Bestattung im Todesfall. Die Leistung ist je Unfall insgesamt begrenzt und wird auch bei mehreren Verträgen nur einmal erbracht.
Häufige Fragen
Welche Transportkosten werden nach einem Unfall übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer sowie unvermeidbare oder ärztlich angeordnete Mehrkosten bei der Rückkehr zum ständigen Wohnsitz.
Wie hoch ist die Gesamtleistung begrenzt?
Die Bergungs-, Such- und Transportkosten werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt und sind auf insgesamt 500.000 EUR begrenzt.
Was gilt bei einem Unfall im Ausland?
Bei einem Unfall im Ausland werden die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Übernachtungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt.
Welche Kosten werden im Todesfall übernommen?
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
Was gilt bei mehreren Verträgen bei derselben Gesellschaft?
Bestehen bei der Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025