Bei bleibender Invalidität nach einem Unfall übernimmt die Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung behinderungsbedingte Mehraufwendungen – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, für Prothesen, Hilfsmittel, Umschulungen oder einen Blindenhund – bis zu 6.000 EUR innerhalb von drei Jahren.
(zu Ziffer 2 AUB 2014)
Wir übernehmen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehende Kosten bis zur Höhe von 6.000 EUR, sofern die folgenden Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind:
- behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person
- behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organtransplantationen
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Anschaffung eines Blindenhundes.
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Krankheiten und Gebrechen
(Ziffer 3 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Unfall zu einer bleibenden Beeinträchtigung, können dadurch zusätzliche Kosten entstehen – etwa um Auto oder Wohnung an die neue Situation anzupassen, für Hilfsmittel oder für eine berufliche Umschulung. Für solche unfallbedingten Mehraufwendungen gibt es einen finanziellen Zuschuss, wenn die Maßnahmen wirklich wegen der Unfallfolgen nötig sind. Die konkreten Grenzen und Voraussetzungen ergeben sich aus den oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen übernommen?
Es werden Kosten bis zur Höhe von 6.000 EUR übernommen, die innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehen.
Welche Maßnahmen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind der behindertengerechte Umbau des Pkw, der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organtransplantationen, Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inklusive Unterbringung und Verpflegung sowie die Anschaffung eines Blindenhundes.
Welche Voraussetzung müssen die Maßnahmen erfüllen?
Die Maßnahmen müssen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sein.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger leisten muss?
Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Wird bei mehreren Verträgen mehrfach geleistet?
Nein. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025