Wer bei der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leistet, behält seinen vollen Versicherungsschutz – auch bei der Teilnahme an militärischen Reserveübungen bleibt der Schutz ohne Einschränkung bestehen.
Regelung für Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst (zu Ziffer 9.4 AUB 2014):
Der Versicherungsschutz erfährt während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sowie der Teilnahme an militärischen Reserveübungen keine Beeinträchtigung.
Erweiterungen zum Versicherungsbeitrag (Ziffer 10 AUB 2014)
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Sie Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten oder an militärischen Reserveübungen teilnehmen, bleibt Ihr Unfallversicherungsschutz im Tarif Einfach Besser vollständig erhalten. Der Schutz wird durch diese Tätigkeiten nicht eingeschränkt.
Häufige Fragen
Bleibt mein Versicherungsschutz während des Freiwilligen Wehrdienstes bestehen?
Ja. Während der Ableistung von Freiwilligem Wehrdienst erfährt der Versicherungsschutz keine Beeinträchtigung.
Gilt der Schutz auch beim Bundesfreiwilligendienst?
Ja. Auch während der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes bleibt der Versicherungsschutz ohne Beeinträchtigung bestehen.
Bin ich bei militärischen Reserveübungen versichert?
Ja. Die Teilnahme an militärischen Reserveübungen führt zu keiner Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 9.4 AUB 2014, die Erweiterungen zum Versicherungsbeitrag auf Ziffer 10 AUB 2014.