In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, Schutz zu den vereinbarten Summen und Beiträgen. Danach greift der Seniorentarif – mit einem Wahlrecht zwischen gleichbleibendem Beitrag oder gleichbleibenden Versicherungssummen.
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Was bedeutet das konkret?
Solange die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, bleiben Schutzumfang und Beitrag wie vereinbart. Erst nach dem Versicherungsjahr, in dem dieses Alter vollendet wird, wechselt der Vertrag in den Seniorentarif. Dann dürfen Sie entscheiden, ob Ihr Beitrag oder Ihre Versicherungssummen gleich bleiben sollen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, wird automatisch die erste Variante fortgeführt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Seniorentarif?
Der Seniorentarif gilt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Bis dahin besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen entsprechend höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich mein Wahlrecht nicht ausübe?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Welche Franchise gilt bei der Invaliditätsleistung?
Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % gemäß Klausel 5 „Integralfranchise“ zugrunde gelegt.
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Ja, über Ihr Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert.