Bei der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse sind Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase oder Dämpfe auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausnahme:
Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einer Vergiftung, weil plötzlich Gase oder Dämpfe ausströmen, besteht Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn man den Gasen oder Dämpfen wegen unabwendbarer Umstände über mehrere Stunden ausgesetzt war. Nicht erfasst sind dagegen Schädigungen, die durch den Beruf selbst entstehen – etwa durch das allmähliche, gewöhnliche Einatmen. Diese gelten als Berufs- und Gewerbekrankheiten und sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe mitversichert?
Ja. Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase oder Dämpfe sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei mehrstündiger Einwirkung?
Ja. Der Schutz besteht auch dann, wenn der Versicherte den Einwirkungen der Gase oder Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Welche Schädigungen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten Schädigungen, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.