Für Kinder unter 14 Jahren erweitert die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Besser den Schutz auf Vergiftungen durch Medikamente, Tabak und Alkohol sowie auf Verätzungen von Haut, Schleimhaut, Speiseröhre, Magen, Darm und Augen durch chemische Stoffe.
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014 und Ziffer 31 BBU Einfach Besser)
Ergänzend besteht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherungsschutz in den nachfolgenden Fällen:
Als Unfallereignis gelten ebenfalls auch Vergiftungen durch:
- Medikamente
- Tabak
- Alkohol
die das versicherte Kind, auch wenn es von den entsprechend verantwortlichen Personen nicht beaufsichtigt war, eingenommen, ausprobiert, ausgespuckt oder heruntergeschluckt hat.
Mitversichert sind ebenfalls Verätzungen:
- der Haut bzw. Schleimhaut durch chemische Stoffe
- in Mund- oder Rachenraum
- Speiseröhre, Magen und Darm
- im Augenbereich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Bei Kindern, die noch nicht 14 Jahre alt sind, greift der Unfallschutz auch dann, wenn sich das Kind durch Medikamente, Tabak oder Alkohol vergiftet oder durch chemische Stoffe Verätzungen zuzieht. Das gilt auch in Situationen, in denen das Kind gerade nicht beaufsichtigt wurde. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Für welche Kinder gilt dieser erweiterte Schutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Vergiftungen gelten als Unfallereignis?
Als Unfallereignis gelten Vergiftungen durch Medikamente, Tabak und Alkohol, die das Kind eingenommen, ausprobiert, ausgespuckt oder heruntergeschluckt hat.
Besteht Schutz auch, wenn das Kind nicht beaufsichtigt war?
Ja. Der Schutz besteht auch dann, wenn das Kind von den entsprechend verantwortlichen Personen nicht beaufsichtigt war.
Welche Verätzungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Verätzungen der Haut bzw. Schleimhaut durch chemische Stoffe, im Mund- oder Rachenraum, in Speiseröhre, Magen und Darm sowie im Augenbereich.