Wenn ein versichertes Kind nach einem Unfall nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, erstattet die Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung nachgewiesene Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenem Schultag – zusätzlich zum Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sowie begrenzt auf insgesamt 3.000 EUR.
Kann das versicherte Kind aufgrund des Unfalls nicht am Schulunterricht teilnehmen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenen Schultag.
Die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld/Genesungsgeldleistung erstattet.
Ist ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld von mehr als 30 EUR vereinbart, wird der Erstattungshöchstsatz nach Entlassung aus dem Krankenhaus auf den versicherten Krankenhaustagegeldsatz angehoben.
Die Kostenerstattung ist insgesamt auf 3.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
- Zusatzbedingungen für versicherte Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Kind nach einem Unfall in der Schule aus, hilft der Tarif bei den Kosten für Nachhilfe. Für jeden verpassten Schultag gibt es einen festgelegten Erstattungsbetrag, damit versäumter Stoff nachgeholt werden kann. Diese Leistung kann zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld- oder Genesungsgeldleistung fließen und ist insgesamt gedeckelt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Werte.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für Nachhilfeunterricht pro Schultag?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 30 EUR pro ausgefallenen Schultag.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Kostenerstattung?
Ja, die Kostenerstattung ist insgesamt auf 3.000 EUR begrenzt.
Wird die Nachhilfe zusätzlich zum Krankenhaustagegeld erstattet?
Ja, die Kosten werden auch zusätzlich zu einer Krankenhaustagegeld-/Genesungsgeldleistung erstattet.
Was gilt bei einem vereinbarten Krankenhaustagegeld über 30 EUR?
Ist ein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld von mehr als 30 EUR vereinbart, wird der Erstattungshöchstsatz nach Entlassung aus dem Krankenhaus auf den versicherten Krankenhaustagegeldsatz angehoben.
Was passiert, wenn mehrere Verträge für das Kind bestehen?
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.