In der Unfallversicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod als Unfallereignis – so wird auch diese Todesart im Rahmen des Unfallschutzes berücksichtigt.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut folgendes für Ertrinken und Ersticken:
(zu Ziffer 1.3 AUB 2014)
Als Unfallereignis gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Gut behandelt einen Tod durch Ertrinken oder Ersticken so, als läge ein Unfallereignis vor. Damit wird diese Form des Todes im Rahmen der Unfallversicherung erfasst.
Häufige Fragen
Gilt der Ertrinkungstod im Tarif Einfach Gut als Unfallereignis?
Ja, in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Gut auch der Ertrinkungstod als Unfallereignis.
Ist auch der Erstickungstod abgedeckt?
Ja, als Unfallereignis gilt auch der Erstickungstod.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif Einfach Gut in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.