Nach einem Unfall gelten bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bestimmte Verhaltensregeln (Obliegenheiten), die Sie oder die versicherte Person beachten müssen – denn ohne Ihre Mithilfe kann die Leistung nicht erbracht werden. Die Fristen und weiteren Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind gesondert geregelt.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es bestimmte Verhaltensregeln, die sogenannten Obliegenheiten. Diese sollten Sie oder die versicherte Person beachten, damit der Versicherer seine Leistung erbringen kann. Die genauen Fristen und weiteren Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Leistungsart und sind in Ziffer 2 festgelegt.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten nach einem Unfall?
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die Sie oder die versicherte Person nach einem Unfall beachten müssen. Ohne diese Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Wo sind die Fristen und Voraussetzungen für die Leistungen geregelt?
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt.
Warum ist meine Mithilfe nach einem Unfall wichtig?
Ohne Ihre Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen. Deshalb müssen Sie oder die versicherte Person die Verhaltensregeln (Obliegenheiten) nach einem Unfall beachten.
Wer muss die Obliegenheiten beachten?
Die Verhaltensregeln müssen von Ihnen oder der versicherten Person beachtet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025