Wer eine Leistung aus der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse geltend macht, muss sich unter Umständen von beauftragten Ärzten untersuchen lassen, wenn dies zur Prüfung der Leistungspflicht nötig ist. Die dabei entstehenden notwendigen Kosten sowie ein möglicher Verdienstausfall werden übernommen.
Die Haftpflichtkasse kann in der Unfallversicherung Ärzte beauftragen, falls dies für die Prüfung ihrer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Was übernommen wird:
- die notwendigen Kosten, die durch die Untersuchung entstehen
- der Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht
Was bedeutet das konkret?
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Leistung fällig ist, kann die Haftpflichtkasse eine ärztliche Untersuchung durch von ihr beauftragte Ärzte veranlassen. Die versicherte Person ist zu dieser Untersuchung verpflichtet. Damit hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen, werden die notwendigen Kosten und ein durch die Untersuchung entstehender Verdienstausfall getragen.
Häufige Fragen
Muss ich mich untersuchen lassen?
Ja. Wenn die Haftpflichtkasse für die Prüfung ihrer Leistungspflicht Ärzte beauftragt, muss sich die versicherte Person von diesen Ärzten untersuchen lassen.
Wer wählt die Ärzte für die Untersuchung aus?
Die Ärzte werden von der Haftpflichtkasse beauftragt, sofern dies für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist.
Muss ich die Kosten der Untersuchung selbst tragen?
Nein. Die durch die Untersuchung entstehenden notwendigen Kosten werden getragen.
Bekomme ich einen Verdienstausfall ersetzt?
Ja. Der Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht, wird getragen.