Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt. Wann genau der Schutz greift und welche Zahlungsfrist gilt, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Sie zahlen den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Unfallschutz startet grundsätzlich an dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, ist es wichtig, dass Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen – und zwar unverzüglich nach Ablauf der 14-Tage-Frist nach Erhalt des Versicherungsscheins.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Woran orientiert sich der Beginn des Versicherungsschutzes?
Der Beginn richtet sich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025