Nach einem Versicherungsfall können Sie oder die Haftpflichtkasse den Vertrag der Unfallversicherung kündigen – etwa nach erbrachter Leistung oder erhobener Klage. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann die Kündigung jeweils wirksam wird.
Wann eine Kündigung nach Versicherungsfall möglich ist:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Frist für die Kündigung:
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wann die Kündigung wirksam wird:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
- Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu beenden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Leistung ausgezahlt wurde oder wenn wegen einer Leistung ein Rechtsstreit geführt wurde. Für diese Kündigung gibt es ein festes Zeitfenster, und je nachdem, wer kündigt, endet der Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Unfallversicherung nach einem Versicherungsfall kündigen?
Eine Kündigung ist möglich, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Ab wann ist meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens am Ende des Versicherungsjahres.
Ab wann ist die Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025