Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig, wenn der Beitrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen. Auch wenn der Einzug ohne Ihr Verschulden scheitert und Sie nach Aufforderung unverzüglich zahlen, bleibt die Zahlung fristgerecht.
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag per Lastschrift zahlt, hat seine Pflicht erfüllt, sobald der Beitrag zum Fälligkeitstag vom Konto eingezogen werden kann und dem Einzug nicht widersprochen wird. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung trotzdem rechtzeitig, sofern nach entsprechender Aufforderung sofort gezahlt wird. Liegt das Scheitern dagegen im eigenen Verantwortungsbereich, kann der Versicherer künftig eine andere Zahlungsweise verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Die Zahlung gilt auch dann als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Was geschieht, wenn ich das Scheitern des Einzugs zu vertreten habe?
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist die Haftpflichtkasse berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Muss ich sofort selbst zahlen, wenn der Einzug nicht klappt?
Sie müssen erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025