Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse regelt die Fremdversicherung, was gilt, wenn ein Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zustößt. Die Rechte aus dem Vertrag stehen allein Ihnen als Versicherungsnehmer zu – und auch die Leistungen werden an Sie ausgezahlt.
Ausübung der Rechte aus dem Vertrag:
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Auszahlung der Leistungen:
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Erfüllung der Obliegenheiten:
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Unfallversicherung auch für eine andere Person abschließen. Kommt es zu einem Unfall dieser Person, bleiben Sie als Versicherungsnehmer derjenige, der die Rechte aus dem Vertrag ausübt und die Leistungen erhält. Gleichzeitig tragen Sie – neben der versicherten Person – die Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Pflichten aus dem Vertrag eingehalten werden.
Häufige Fragen
Was ist eine Fremdversicherung in der Unfallversicherung?
Eine Fremdversicherung liegt vor, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung.
An wen wird die Leistung ausgezahlt, wenn der Unfall einer anderen Person zustößt?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an Sie ausgezahlt, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025