Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ermöglicht im Tarif Einfach Komplett einen Vorschuss noch vor Abschluss des Heilverfahrens: Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall kann er beantragt werden – selbst wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist. Erfahren Sie, bis zu welcher Höhe die Leistung möglich ist.
(zu Ziffer 8 AUB 2014)
Ein Vorschuss vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist. Höchstens bis zur vereinbarten Invaliditätssumme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall die Behandlung noch läuft, müssen Sie mit einer Zahlung nicht bis zum Ende des Heilverfahrens warten. Sie können schon vorher einen Vorschuss anfragen. Das gilt hier auch dann, wenn Ihr Vertrag keine Todesfallsumme enthält. Die Höhe des Vorschusses ist dabei durch die vereinbarte Invaliditätssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vorschuss bereits vor Abschluss des Heilverfahrens beantragen?
Ja. Ein Vorschuss kann vor Abschluss des Heilverfahrens beantragt werden.
Bis wann muss der Vorschuss beantragt werden?
Der Vorschuss kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall beantragt werden.
Ist ein Vorschuss auch ohne vereinbarte Todesfallsumme möglich?
Ja. Der Vorschuss kann auch dann beantragt werden, wenn keine Todesfallsumme vereinbart ist.
Wie hoch kann der Vorschuss maximal sein?
Der Vorschuss beträgt höchstens die vereinbarte Invaliditätssumme.