Wer im Tarif Einfach Komplett der Haftpflichtkasse unfall- oder krankheitsbedingt länger als 6 Wochen zu 100 % arbeitsunfähig wird, kann seinen Vertrag auf Antrag bis zu 12 Monate prämienfrei weiterführen – mit vollem Versicherungsschutz in Höhe der geltenden Summen. Erfahren Sie hier, welche Nachweise nötig sind und wie die Wartezeit geregelt ist.
(zu Ziffer 9 AUB 2014)
Sie werden unfallbedingt oder krankheitsbedingt für mehr als 6 Wochen zu 100 % arbeitsunfähig und weisen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund durch ein ärztliches Attest nach.
Art und Höhe der Leistung:
- Nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten tritt die Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit erstmals ein. Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn der Unfallversicherung Einfach Komplett.
- Keine Wartezeit bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Der Versicherungsvertrag wird bei Arbeitsunfähigkeit auf Ihren Antrag hin prämienfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Versicherungsschutz besteht in Höhe der zu Beginn der Prämienbefreiung geltenden Versicherungssummen.
Beginn und Ende der Prämienbefreiung:
- Die Prämienbefreiung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet.
- Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Prämienbefreiung.
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus dem gleichen Grund setzt die Prämienbefreiung wieder ein, soweit nicht bereits eine Dauer der Prämienbefreiung von insgesamt 12 Monaten erreicht wurde.
Nach der Beendigung der Prämienbefreiung wird der Versicherungsvertrag unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt. Prämien, die schon für die Zeit der Prämienbefreiung gezahlt sind, werden mit den Folgeprämien verrechnet, die nach der Prämienbefreiung zu zahlen sind.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um die Dauer der Prämienbefreiung.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit für mehr als 6 Wochen vollständig arbeitsunfähig, müssen Sie in dieser Zeit auf Antrag keine Prämie zahlen – der Schutz bleibt trotzdem bestehen. Bei einem Unfall gilt das sofort, bei Krankheit erst nach einer anfänglichen Wartezeit. Wichtig ist der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest.
Häufige Fragen
Ab wann greift die Prämienbefreiung?
Die Prämienbefreiung beginnt mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Voraussetzung ist eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen.
Gilt eine Wartezeit?
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, die mit dem Versicherungsbeginn der Unfallversicherung Einfach Komplett startet. Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit.
Wie lange bin ich von der Prämie befreit?
Der Vertrag wird auf Antrag prämienfrei bis zu 12 Monate weitergeführt. Sie endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, spätestens aber 12 Monate nach dem ersten Tag der Prämienbefreiung.
Wie muss ich die Arbeitsunfähigkeit nachweisen?
Sie weisen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, den Grad und deren Grund durch ein ärztliches Attest nach.
Was passiert nach Ende der Prämienbefreiung?
Der Vertrag wird unverändert, jedoch prämienpflichtig weitergeführt und verlängert sich um die Dauer der Prämienbefreiung. Bereits für die Zeit der Prämienbefreiung gezahlte Prämien werden mit den Folgeprämien verrechnet.