Bei einer Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bietet die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Komplett eine beitragsfreie Vorsorgeversicherung: Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ist bis zur nächsten Hauptfälligkeit, mindestens jedoch für 3 Monate, für Invalidität, Todesfall und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld mitversichert – unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Gesundheitsprüfung.
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Bei Heirat oder Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft während der Wirksamkeit des Vertrages ist der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner mit
- EUR für den Invaliditätsfall (ohne Progression),
- EUR für den Todesfall,
- EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens für 3 Monate beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht lediglich dann, wenn für den Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht. Wird der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33., ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Was bedeutet das konkret?
Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, ist Ihr Partner während der Vertragslaufzeit vorübergehend beitragsfrei in der Unfallversicherung mitversichert – für Invalidität, Todesfall sowie Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Dieser Schutz gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, mindestens aber für 3 Monate. Wichtig ist, dass für den Partner noch keine andere private Unfallversicherung besteht. Wird der Partner innerhalb von 3 Monaten fest in den Vertrag aufgenommen, ist dafür keine Gesundheitsprüfung nötig.
Häufige Fragen
Was ist bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft mitversichert?
Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner ist beitragsfrei für den Invaliditätsfall (ohne Progression), für den Todesfall sowie mit Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld mitversichert.
Wie lange gilt die beitragsfreie Vorsorgeversicherung?
Sie gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die nach der Eintragung bzw. Heirat folgt, mindestens jedoch für 3 Monate.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht nur, wenn für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Ist beim festen Einschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Wird der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner innerhalb von 3 Monaten ab Heirat bzw. Schließung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Vertrag eingeschlossen, erfolgt der Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Ab welchem Anteil erfolgt eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen?
Die Leistungskürzung erfolgt ab einem Anteil von 70 %. Der Verzicht auf eine Leistungskürzung gemäß Ziffer 33. ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025