Für Kinder unter 18 Jahren erweitert die Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung Einfach Komplett den Schutz auf Vergiftungen durch Medikamente, Tabak oder Alkohol sowie auf Verätzungen von Haut und Schleimhaut durch chemische Stoffe – selbst dann, wenn das Kind nicht beaufsichtigt war.
(zu Ziffer 4.2.5 AUB 2014 und Ziffer 45 BBU Einfach Komplett)
Ergänzend besteht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherungsschutz in den nachfolgenden Fällen:
Als Unfallereignis gelten ebenfalls auch Vergiftungen durch:
- Medikamente
- Tabak
- Alkohol
die das versicherte Kind, auch wenn es von den entsprechend verantwortlichen Personen nicht beaufsichtigt war, eingenommen, ausprobiert, ausgespuckt oder heruntergeschluckt hat.
Mitversichert sind ebenfalls Verätzungen:
- der Haut bzw. Schleimhaut durch chemische Stoffe
- in Mund- oder Rachenraum
- Speiseröhre, Magen und Darm
- im Augenbereich
Was bedeutet das konkret?
Für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, greift der Unfallschutz auch dann, wenn sie versehentlich Medikamente, Tabak oder Alkohol zu sich nehmen. Ebenso sind Verätzungen durch chemische Stoffe an Haut, Schleimhaut, im Mund- und Rachenraum, in Speiseröhre, Magen und Darm sowie im Augenbereich abgesichert. Diese Ergänzung erweitert den üblichen Unfallbegriff speziell für Kinder.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter gilt dieser erweiterte Schutz?
Der Schutz besteht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Vergiftungen gelten als Unfallereignis?
Als Unfallereignis gelten Vergiftungen durch Medikamente, Tabak und Alkohol, die das versicherte Kind eingenommen, ausprobiert, ausgespuckt oder heruntergeschluckt hat.
Ist der Schutz auch dann gegeben, wenn das Kind nicht beaufsichtigt war?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn das Kind von den entsprechend verantwortlichen Personen nicht beaufsichtigt war.
Welche Verätzungen sind mitversichert?
Mitversichert sind Verätzungen der Haut bzw. Schleimhaut durch chemische Stoffe, im Mund- oder Rachenraum, in Speiseröhre, Magen und Darm sowie im Augenbereich.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025