In der Unfallversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse sind leibliche Kinder bereits ab der Schwangerschaft und adoptierte Kinder unter 18 Jahren für ein Jahr beitragsfrei mitversichert – mit klar geregelten Versicherungssummen, ohne Gesundheitsprüfung und einer Leistungskürzung ab einem Mitwirkungsanteil von 70 %.
(zu Ziffer 9.1 AUB 2014)
Ihre leiblichen Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages ab der Schwangerschaft mit den Versicherungssummen des bereits versicherten Kindes versichert.
Ist kein Kind bereits versichert, gelten die Versicherungssummen der erwachsenen versicherten Person.
Sind mehrere Kinder / erwachsene Personen versichert, gelten die jeweils niedrigsten Versicherungssummen, mindestens jedoch:
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.
Während der Wirksamkeit des Vertrages genießen von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 18 Jahren für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz mit:
- EUR Invaliditätssumme (ohne Progression)
- EUR Todesfallsumme
- EUR Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Die Leistungen aus dieser Vorsorgeversicherung können für jedes Kind nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wird das Kind während des ersten Jahres in den Vertrag eingeschlossen, so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
Der Einschluss während des ersten Jahres erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen, gemäß Ziffer 33. ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.
Was bedeutet das konkret?
Neugeborene sind schon ab der Schwangerschaft automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert – zunächst bis zum ersten Geburtstag. Ebenso besteht für adoptierte Kinder unter 18 Jahren ein Jahr lang beitragsfreier Schutz. Wer sein Kind innerhalb dieses ersten Jahres regulär in den Vertrag aufnimmt, benötigt dafür keine Gesundheitsprüfung.
Häufige Fragen
Ab wann sind leibliche Kinder mitversichert?
Leibliche Kinder sind während der Wirksamkeit des Vertrages bereits ab der Schwangerschaft mitversichert.
Wie lange gilt die beitragsfreie Mitversicherung für Neugeborene?
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres.
Welcher Schutz besteht für adoptierte Kinder?
Von Ihnen adoptierte Kinder im Alter unter 18 Jahren genießen für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption beitragsfreien Versicherungsschutz mit Invaliditätssumme (ohne Progression), Todesfallsumme sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
Ist beim Einschluss im ersten Jahr eine Gesundheitsprüfung nötig?
Nein, der Einschluss während des ersten Jahres erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Der Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von unfallunabhängigen Krankheiten oder Gebrechen (gemäß Ziffer 33.) ist bei einem Einschluss ohne Gesundheitsprüfung jedoch nicht möglich.
Ab welchem Anteil erfolgt eine Leistungskürzung?
Der Anteil, ab dem eine Leistungskürzung erfolgt, beträgt 70 %.