In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser gilt auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff als Unfallereignis – ein wichtiger Baustein für den Versicherungsschutz, der über das klassische Unfallverständnis hinausgeht.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug (zu Ziffer 1.3 AUB 2014):
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Was bedeutet das konkret?
Neben den üblichen Unfallereignissen wird im Tarif Einfach Besser auch eine Situation als Unfall gewertet, in der einer Person ohne ihren Willen Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff entzogen wird. Diese Fälle sind damit ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen.
Häufige Fragen
Gilt ein Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug als Unfall?
Ja. Im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff als Unfallereignis.
Muss der Entzug unfreiwillig erfolgen?
Ja. Als Unfallereignis gilt der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Bestimmung bezieht sich auf Ziffer 1.3 AUB 2014.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.