Beim Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser erfahren Sie, für wie viele Tage nach einem Unfall gezahlt wird, welche Voraussetzungen für das Genesungsgeld gelten und wann Leistungen auch bei Kur, ambulanter Operation oder Krankenhausaufenthalt im Ausland fällig werden.
(zu Ziffer 2.5 AUB 2014)
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 1.000 Tage insgesamt.
Genesungsgeld
Das vereinbarte Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 500 Tage.
Voraussetzungen für die Genesungsgeldleistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird auch geleistet bei:
- einer unfallbedingten vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim.
- einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation gemäß Ziffer 2.5 AUB 2014, für insgesamt 3 Tage. Auf eine Prüfung bzgl. einer Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit Arbeit zu leisten, wird verzichtet.
- einem Krankenhausaufenthalt im Ausland, in doppelter Höhe.
Was bedeutet das konkret?
Liegen Sie nach einem Unfall im Krankenhaus, erhalten Sie für jeden Tag der vollstationären Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Nach der Entlassung kommt zusätzlich ein Genesungsgeld hinzu, das Ihnen die Zeit der Erholung erleichtern soll. Auch bei Aufenthalten in Reha- oder Kureinrichtungen, bei bestimmten ambulanten Operationen sowie bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland sind Leistungen vorgesehen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für 1.000 Tage insgesamt.
Für wie viele Tage gibt es Genesungsgeld?
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 500 Tage.
Welche Voraussetzungen gelten für das Genesungsgeld?
Die versicherte Person muss aus der vollstationären Behandlung entlassen worden sein und Anspruch auf Krankenhaustagegeld gehabt haben.
Wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland geleistet?
Ja, bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in doppelter Höhe geleistet.
Gibt es Leistungen bei einer ambulanten Operation?
Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation gemäß Ziffer 2.5 AUB 2014 wird für insgesamt 3 Tage geleistet. Auf eine Prüfung bezüglich einer Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit Arbeit zu leisten, wird verzichtet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025