In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser eine klare Regelung zu Heilmaßnahmen: Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut zählt ausdrücklich nicht als ein Eingriff, der unter den Ausschluss fällt.
Regelung zu Heilmaßnahmen (zu Ziffer 4.2.3 AUB 2014):
Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte einfache Maßnahmen der Fußpflege werden hier nicht als ausschlussrelevanter Eingriff gewertet. Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut fällt somit nicht unter den entsprechenden Ausschluss. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt das Schneiden von Nägeln als ausgeschlossener Eingriff?
Nein. Das Schneiden von Nägeln gilt nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
Zählen Hühneraugen und Hornhaut zu den ausgeschlossenen Eingriffen?
Nein. Das Schneiden von Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als ein unter den Ausschluss fallender Eingriff.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf Ziffer 4.2.3 AUB 2014.