Bei Verdienstausfall zahlt die Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige auch ohne konkreten Nachweis einen festen Betrag – nach klar geregelten Grenzen und einem Höchstbetrag.
Regelung zum Verdienstausfall (zu Ziffer 6.3 AUB 2014):
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, erstatten wir einen festen Betrag.
Höhe des festen Betrags:
- 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder
- 2 ‰ eines Jahres-Bruttobeitrages.
Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag – höchstens jedoch 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Können Selbstständige und ähnliche Personengruppen ihren Verdienstausfall nicht genau belegen, gibt es trotzdem eine Erstattung. Diese wird als fester Betrag berechnet, wobei der jeweils höhere der beiden möglichen Werte gilt. Die Auszahlung ist dabei nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Für wen gilt diese Regelung zum Verdienstausfall?
Sie gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
Was passiert, wenn ich den Verdienstausfall nicht konkret nachweisen kann?
Dann erstatten wir einen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder eines Jahres-Bruttobeitrages.
Welcher Betrag ist maßgeblich?
Maßgeblich ist der höhere, sich aus dem Vertragsteil der versicherten Person zum Unfallzeitpunkt ergebende Betrag.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung beträgt höchstens 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025