In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse entfällt im Tarif Einfach Besser die bisherige Regelung zur Meldefrist bei Unfalltod: Die entsprechende Bestimmung der AUB 2014 wird gestrichen. Was das für die Todesfallmeldung bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für die Meldefrist bei Unfalltod:
(zu Ziffer 6.5 AUB 2014)
Ziffer 6.5 AUB 2014 wird gestrichen.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Einfach Besser der Haftpflichtkasse wird die in der AUB 2014 unter Ziffer 6.5 enthaltene Regelung zur Meldefrist bei Unfalltod gestrichen. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die maßgeblichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Regelung wird im Tarif Einfach Besser gestrichen?
Gestrichen wird die Ziffer 6.5 AUB 2014, die die Meldefrist bei Unfalltod betrifft.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Änderung?
Die Änderung bezieht sich auf Ziffer 6.5 AUB 2014.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Einfach Besser der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse.
Gilt im Tarif Einfach Besser noch eine Meldefrist bei Unfalltod nach Ziffer 6.5 AUB 2014?
Nein, die Ziffer 6.5 AUB 2014 wird im Tarif Einfach Besser gestrichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025